POWER YOUR BUSINESS!
CHARGE UP YOUR DAY!
ELECTRIFY YOUR MOBILITY
Kleinspannung bezeichnet nach der Norm DIN EN/IEC 60449 einen Bereich der Niederspannung, in dem der Grenzwert von 50 V (bei Wechselspannung) bzw. von 120 V (bei Gleichstrom) nicht überschritten wird. Steckvorrichtungen bis 50 V benötigen keinen Schutzleiterkontakt und hier sind auch die Uhrzeitstellungen nicht genormt.
Bei Steckvorrichtungen bis 50 V werden, bedingt durch das Fehlen des Schutzleiterkontaktes, bei der Kupplung und der Steckdose eine Grundnase und eine zusätzliche Hilfsnase sowie beim Stecker jeweils eine Nut für die Hilfs- und die Grundnase am Schutzkragen verwendet. Die Grundnase ist immer in der Uhrzeigerstellung 6 Uhr angeordnet. Die Hilfsnase ist je nach Spannungs- und Frequenzwert in einer Uhrzeitstellung nach Tabelle 208 und 209 aus EN IEC 60309-2 angeordnet (siehe „weiterführende Informationen“ unten). Kontaktbuchsen von Steckdosen und Kupplungen mit Nennbetriebsspannungen bis 50 V müssen wie in EN IEC 60309-2 durch das Normblatt 2-VIII dargestellt angeordnet sein (siehe Grafik).
Wird die Nennbetriebsspannung zusätzlich zu den vorgeschriebenen Aufschriften durch die Kennfarbe bezeichnet, dann ist nach EN IEC 60309-1:2023, folgender Farbcode zu benutzen:
Nennbetriebsspannung | Kennfarbe | RAL* |
20 – 25 V | Violett | 4001 |
40 – 50 V | Weiß | 7035 |
* MENNEKES Festlegung der RAL-Angaben, da in der Norm EN 60309-1:1999 keine genaue Spezifikation besteht.
Nennbetriebsspannung (in V) | Frequenz (in Hz) | Stellung der Hilfsnase bzw. -nut (zur Grundnase bzw. -nut = 6 h) |
20 – 25 | 50 und 60 | keine Hilfsnase oder -nut |
40 – 50 | 50 und 60 | 12 |
20 – 25 und 40 – 50 | 100 – 200 300 400 Über 400 – 500 Gleichstrom | 4 2 3 11 10 |
25 | Gleichstrom* | 8 * für tragbare elektrische Inkubatoren - Einsatz mit 12 V oder 24 V Gleichspannung in Rettungswagen oder Hubschraubern |
Die Stellungen 1 und 9 sind für zukünftige Normungen reserviert. Aus baulichen Gründen können die Stellungen 5, 6 und 7 nicht genutzt werden.